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Zu viel Text beim RBB

Zeitungen klagen wegen Internetangebot

Mehrere Zeitungen verklagen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), weil dessen Internetangebot ihrer Ansicht nach unzulässige Konkurrenz darstellt. Wie der Verband der Zeitungsverlage in Berlin und Ostdeutschland e. V. (VZBO) mitteilt, haben die Verlage der Märkischen Allgemeinen Zeitung, der Märkischen Oderzeitung, der Lausitzer Rundschau, der Volksstimme und der B.Z. Klage gegen den Sender vor dem Landgericht Potsdam eingereicht.

Die Verlage werfen dem öffentlich-rechtlichen Sender vor, durch textlastige Beiträge in seinem Internetangebot mit den Zeitungen der Region in Konkurrenz zu treten und dadurch das Verbot der „Presseähnlichkeit“ zu verletzen.

Laut Rundfunkstaatsvertrag dürfen die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht „presseähnlich“ sein. Der Bundesgerichtshof hat dazu im Jahr 2015 konkretisiert, dass Beiträge, „bei denen der Text im Vordergrund steht“ und die sich nicht direkt auf Audio- oder Bewegtbild-Beiträge beziehen, unzulässig sind. Hintergrund war eine Klage des Verbands deutscher Zeitungsverleger (BDZV) gegen die ARD. Sie bezog sich auf das Angebot auf tagesschau.de. Die Verlage sehen in der Konkurrenz des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks unlauteren Wettbewerb.

Die Verlage hatten den RBB bereits im März schriftlich abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert. Der Sender ist dem in der Zwischenzeit nicht nachgekommen, anders etwa als der Bayerische Rundfunk, der 2016 schriftlich erklärt hatte, seine App BR24 in der beanstandeten Form nicht weiterzuführen.

Der RBB wollte sich am Mittwoch nicht äußern. Man wolle die Sache „nicht öffentlich austragen“ und warte das Ergebnis des Verfahrens ab, erklärte ein Sprecher der taz. Der Sender hat nun Gelegenheit, dem Gericht gegenüber Stellung zu der Anklage zu beziehen, erst danach wird ein Verhandlungstermin festgesetzt. Peter Weissenburger

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