: Hoch erregt beim Mäßigungsgebot
Abgeordnetenhaus Aufregung um Beobachtung von Bundestagskandidaten – AfD wittert Stasi-Methode
Einen Untersuchungsausschuss zum Anschlag am Breitscheidplatz parallel zur Arbeit des Senat-Sonderbeauftragten gibt es nicht. Für den Ausschuss hätten 25 Prozent der Abgeordneten stimmen müssen. Das „Ja“ von FDP und AfD reichte dafür nicht aus: Die CDU votierte mit „Nein“, weil der Senat ausreichend informiere.
Die Fraktionen bekommen zusätzliches Geld, 78 Prozent mehr als bisher. Zudem haben die Abgeordneten künftig statt 3.021 Euro 4.143 Euro für Mitarbeiter zur Verfügung. Ihre Diäten erhöhen sich nicht. (sta)
Im Nachhinein soll es nur ironisch gemeint sein, was am Donnerstag zu großer Aufregung im Abgeordnetenhaus führte. Auf eine Frage der AfD-Fraktion, wieso der Justizsenator AfD-Bundestagskandidaten im Justizapparat „überwachen“ lasse, rief der Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux dazwischen: „Gleich einsperren.“ Das löste bei der AfD die Replik „Linksfaschisten“ und weiteren Unmut aus. Als der AfD-Abgeordnete Karsten Woldeit noch von „Stasi-Methoden“ sprach, sagte Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD) sichtlich erregt Richtung der AfD-Fraktion: „Wer gehen will, kann auch gehen – das geht hier ganz schnell.“
Nach der Zusicherung Wielands, den zu dem Zeitpunkt noch nicht offiziell feststehenden Zwischenrufer ermitteln zu lassen, beruhigte sich die AfD wieder. Lux bestätigte der taz später, dass der Ruf von ihm kam. „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus“, begründete er das. Der Justizsenator, sein Parteifreund Dirk Behrendt, lasse nur beobachten, aber niemanden überwachen. Diese Übertreibung wollte Lux nach eigenen Worten zuspitzen. „Aber das ist hier leider ein bisschen ironiefrei“, sagte er der taz.
Senator Behrendt hatte am Dienstag angekündigt, Äußerungen von AfD-Bundestagskandidaten in seinem Zuständigkeitsbereich dahingehend auszuwerten, ob sie sich an das sogenannte Mäßigungsgebot für Beamte halten. Betroffen davon sind Oberstaatsanwalt Roman Reusch und eine Berliner Richterin.
„Es ist angemessen, Äußerungen von Herrn Höcke, von Herrn Poggenburg (AfD-Chefs in Thüringen und Sachsen-Anhalt, d. Red.) zum Anlass zu nehmen, bei einzelnen Kandidaten genauer hinzuschauen“, sagte Behrendt. Stefan Alberti
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