Gericht entscheidet: CDU muss Plakate abhängen
Die Lübecker CDU muss die wegen ihrer Größe beanstandeten Wahlplakate entfernen. Das Verwaltungsgericht Schleswig bestätigte eine Räumungsverfügung der Stadt Lübeck, gegen die der CDU-Kreisverband geklagt hatte. Die CDU hatte Kandidaten-Konterfeis im Format B1 an Laternenmasten platziert. Gestattet sind dort aber nur kleinere Plakate im Format A1 und A0. Die CDU will die Gerichtsentscheidung nicht anfechten. In den letzten Wochen vor der Wahl habe man Besseres zu tun. Die CDU will die beanstandeten Plakate bis Samstag entfernen.(dpa)
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