: Neues Gesetz gegen Scheinväter
ZIVILRECHT Plötzlich ganz hastig: Koalition will noch vor der Wahl ein Gesetz auf den Weg bringen
2008 hatte der Bundestag bereits ein Gesetz für solche Fälle beschlossen. Danach sollte die Ausländerbehörde in Verdachtsfällen die Vaterschaft anfechten können. Als Verdachtsfall galt es, wenn der Mann nicht mit der Frau verheiratet war und auch nie länger mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft gelebt hatte. Der Mann musste diesen Verdacht dann widerlegen, etwa durch einen Gentest. Wenn dies nicht gelang, hatte das Kind die eben erhaltene deutsche Staatsbürgerschaft wieder verloren.
Sechs Jahre später beanstandete das Bundesverfassungsgericht diese Regelung, da sie unverhältnismäßig in das Recht auf Bewahrung der Staatsbürgerschaft und das Elternrecht eingreife. Es könne für einen Mann schließlich viele, auch legitime, Gründe geben, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen, das er nicht gezeugt hat. Eine Neuregelung wäre nur zulässig, so Karlsruhe, wenn sie sich auf eindeutige Missbrauchsfälle beschränkt.
Drei Jahre lang passierte nichts. Nun aber soll der Bundestag noch vor der Bundestagswahl einen neuen Anlauf unternehmen. Der Koalitionsausschuss beauftragte Innen- und Justizministerium, sich „kurzfristig“ auf einen Gesetzentwurf zu verständigen.
Das Innenministerium konnte auf Anfrage jedoch keine Zahlen zur praktischen Bedeutung solcher Fälle nennen. Unter Berufung auf die Länder hieß es nur, dass es „in zunehmender Zahl“ zu missbräuchlichen Anerkennungen komme. Christian Rath
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