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Ein Schuss in den Hinterkopf

BelaRus Der autoritär geführte Staat ist der einzige Europas, der die Todesstrafe noch anwendet

BERLIN taz | Im vergangenen Jahr wurden mindestens vier Todesurteile vollstreckt. Wie viele tatsächlich, das kann selbst Amnesty International nicht mit Gewissheit sagen. Anzahl und Namen der Verurteilten unterliegen wie der Zeitpunkt der Hinrichtung in dem strikt autoritär geführten Staat oftmals der nationalen Geheimhaltung. Das Justizministerium gab jedoch an, dass in den Jahren von 1994 bis 2004 245 Todesurteile verhängt und vollstreckt wurden. Menschenrechtsorganisationen gehen von 400 aus.

Verurteilte werden im Unklaren darüber gelassen, wann sie hingerichtet werden. Jedes Mal, wenn sie ihre Zelle verlassen, müssen sie damit rechnen, dass das Urteil vollstreckt wird. Die Vollstreckung erfolgt ausschließlich durch einen Schuss in den Hinterkopf.

Gegenüber der staatlichen belarussischen Nachrichten­agentur Belta 2010 sagte Staatspräsident Alexander Lukaschenko, diese „grausame Strafe“ solle nicht mehr verhängt werden, er knüpfte eine Reform des Strafrechts allerdings an den Willen der Bevölkerung – und die ist weitgehend für die Vollstreckung der Todesstrafe. Philipp Fritz

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