: Kinder nicht mehr in Abschiebehaft
Minderjährige Flüchtlinge sollen nach Auffassung des Landgerichts möglichst nicht mehr in Abschiebehaft genommen werden. Dem Minderjährigen sei unbedingter Vorrang einzuräumen, heißt es in einem veröffentlichten Gerichtsbeschluss. Nur so könne die Gefahr psychischer Schäden auf ein Minimum reduziert werden, hieß es zur Begründung. Minderjährige seien von der Vollziehung der Haft besonders betroffen und könnten dadurch dauerhafte psychische Schäden davontragen. Deshalb sollte ihre Unterbringung in einer Jugendeinrichtung als milderes Mittel „zumindest versucht“ werden. In den vergangenen Jahren wurden auf Veranlassung der Ausländerbehörde immer wieder Minderjährige in Abschiebehaft genommen.
EPD/TAZ