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Opferschutz stärken

Justiz Neue Videovernehmungsanlage soll Opfern von sexueller Gewalt Aussagen erleichtern

Angeklagte und Opfer treffen vor Gericht dennoch aufeinander

Erste konkrete Ergebnisse für einen verbesserten Opferschutz bei sexueller Gewalt haben die Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe und Justizstaatsrat Matthias Stauch gestern im Amtsgericht Bremen vorgestellt. Schon vor über einem Jahr stimmten SPD und Bündnis 90/Die Grünen einem Antrag zur Verbesserung des Opferschutzes bei sexueller Gewalt zu.

Nun wurde eine neue Videovernehmungsanlage eingerichtet, mit der Opfer sexueller Gewalt außerhalb des Gerichtssaals von einem zuständigen Richter befragt werden können. Die Befragung findet in einem mit mehreren beweglichen Kameras bestückten Raum statt. Angeklagter und Verteidiger sitzen währenddessen drei Stockwerke weiter oben und können sich die Befragung über einen Fernseher anschauen. Ziel dieser Maßnahme ist es, ein Aufeinandertreffen von Täter und Opfer zu verhindern.

Denn, darin sind sich die Landesfrauenbeauftragte und der Justizstaatsrat einig, dieses Aufeinandertreffen sorgt oft für Probleme bei der Vernehmung des Opfers. Und dennoch kann eine Begegnung von Täter und Opfer mit der neuen, 70.000 Euro teuren Videovernehmungsanlage nicht verhindert werden: Spätestens mit dem Beginn der Gerichtsverhandlung müssen sich beide wiedersehen. Daran ändert auch die Videovernehmung nichts. Sie gilt vor Gericht lediglich als eine Art schriftliches Protokoll.

Allerdings scheint die Möglichkeit, Zeugenaussagen im Gerichtssaal erneut abspielen zu können, die Bereitschaft zum Geständnis bei den Angeklagten zu erhöhen. Das zumindest legen Zahlen aus Bayern nahe: In München, wo ebenfalls eine Videovernehmungsanlage eingesetzt wird, endeten zuletzt 50 Prozent der insgesamt 290 Fälle mit Geständnissen der Angeklagten. Maximilian Schmidt

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