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Aus Urlaub wird Zeit

ARBEIT Mit einem neuen „Bildungszeitgesetz“ sollen künftig mehr Bremer ArbeitnehmerInnen ihren Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub wahrnehmen. Auch die ArbeitgeberInnen sollen davon profitieren

Fotografieren, Malen, Plattdeutsch Lernen – für all das können ArbeitnehmerInnen Bildungsurlaub beantragen. Bloß: Nur wenige wissen davon, dass sie alle zwei Jahre das Recht auf diesen zehntägigen Sonderurlaub haben – und viele Arbeitgeber gewähren ihn nur ungern. Das soll sich in Bremen jetzt ändern.

Zuerst einmal soll aus dem „Bildungsurlaub“ die „Bildungszeit“ werden – und entsprechend aus dem Bremischen Bildungsurlaubsgesetz das Bremische Bildungszeitgesetz. Die Namensänderung soll deutlich machen, dass es sich dabei nicht um Erholungsurlaub handelt, sondern um Zeit für selbstgewählte Fort- und Weiterbildungen.

Aber auch inhaltlich soll sich einiges ändern: Laut Bildungsbehörde sollen Weiterbildungsangebote, die als Bildungszeit anerkannt werden, künftig darauf geprüft werden, welche konkreten Bildungsziele sie vermitteln. So soll die Akzeptanz der Bildungszeit sowohl bei ArbeitnehmerInnen als auch auf Seiten der ArbeitgeberInnen gestärkt und die Nutzung dieses Rechtsanspruchs erhöht werden. Geplant ist außerdem eine neue Webseite, die Informationen zum Thema bündelt.

Bremer Betriebe, die Bildungsurlaub für ihre Beschäftigten aktiv fördern, sollen ein Gütesiegel erhalten können, mit dem sie sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren können. Außerdem sollen Betriebsräte als Multiplikatoren geschult werden, um Beschäftigte zum Thema Bildungsurlaub zu beraten.

Die Förderung der Bildungszeit hat die Bürgerschaft bereits im vergangenen Jahr beschlossen. Danach haben Gewerkschaften, ArbeitnehmerInnen, Arbeitgeberverbände und Behörden über die Ausgestaltung des neuen Gesetzes beraten. In die Maßnahmen sollen insgesamt 15.000 Euro fließen. schn

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