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Jäger töten lieber mit Blei

Munition Landtagsausschuss stimmt für neues Jagdgesetz, Jäger fordern Nachbesserungen

Ein regelmäßiger Schießnachweis für Jäger und das Verbot bleihaltiger Munition sind Kernpunkte der von der rot-grünen Landesregierung angestrebten Änderung des Jagdgesetzes. Der Landtagsausschuss für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am Mittwoch mehrheitlich zugestimmt. Beim Verbot bleihaltiger Munition muss allerdings noch die Zustimmung der EU abgewartet werden. Nach dem neuen Gesetz soll künftig auch die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd erlaubt sein. Vor allem bei den Punkten Munition und Schießnachweis sieht die Landesjägerschaft (LJN) Nachbesserungsbedarf.

„Beim Schießnachweis muss im Gesetz sichergestellt sein, dass es sich um einen Übungsnachweis handelt, der nicht per Verordnung verändert werden kann“, sagte Florian Rölfing, Sprecher der Landesjägerschaft.

Die Landesregierung führt für die Änderung tierschutzrechtliche Gründe und die Unfallverhütung an. Jäger sollten sowohl ihre Schießfertigkeiten als auch den sicheren Umgang mit der Waffe regelmäßig trainieren und nachweisen, sagte Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne)

„Bei bleifreier Munition muss sichergestellt sein, dass sie genau so tierschutzgerecht tötet, wie die bisherige“, sagte hingegen Rölfing. Zudem müsse die Munition die gleichen Sicherheitskriterien erfüllen, wie die bislang verwendete Bleimunition, etwa beim Abprallverhalten. „Es braucht ausreichend lange Übergangsfristen“, so Rölfing.

Die Landesregierung will bleihaltige Munition aus Gründen des Tier- und Artenschutzes verbieten. „Blei ist schon in geringen Dosen giftig“, sagte Meyer. Für Seeadler etwa seien kleinste Mengen tödlich.

In den Landesforsten ist bereits seit April 2014 nur noch die Verwendung bleifreier Munition gestattet. (dpa)

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