EU verletzt Vertrag zu Umweltklagen

BERLIN taz | Auch fast 20 Jahre nach Unterzeichnung setzt die EU die Aarhus-Konvention nicht vollständig um. Die von 47 Staaten ratifizierte Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der in Umweltfragen das Recht auf Information und Beteiligung sowie Klagebefugnisse garantiert. Für Privatpersonen und Verbände ist es trotzdem noch nicht möglich, gegen die Entscheidung einer EU-Institution zu klagen, wenn diese europäisches Umweltrecht verletzt.

Zu diesem Schluss kam ein UN-Komitee, das die Umsetzung der Konvention überprüft hat. Am Freitag gab es die Ergebnisse seiner Untersuchungen bekannt. Fazit: Die EU verstößt gegen die Aarhus-Konvention und somit gegen internationales Völkerrecht.

„Das ist ein starker Beweis für bestehende demokratische Defizite der EU“, sagt Anaïs Ber­thier von ClientEarth, einem Verband aus Umweltanwält*innen. Dieser hatte bereits 2008 eine Beschwerde bei dem UN-Komitee eingereicht. „Die EU unterzeichnete die UN-Konvention 1998. Sie garantierte Menschen damit den Zugang zu den notwendigen Informationen und Gerichten, um Umweltfälle vor­zubringen“, kritisert Ber­thier. „Doch es wurde nie ein Fall vor Gericht zugelassen.“

Im September beraten die Mitglieder der Konvention über die Empfehlungen des Komitees. MGR