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Elternwechsel okay

Mamas & Papas Kinderbetreuung trotz Trennung

dpa | Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Trennung im gleichen Umfang wie der Expartner betreuen wollen, können diesen Wunsch künftig unter Umständen auch gegen den Willen des Expartners durchsetzen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass Familiengerichte ein solches „Wechselmodell“ anordnen. Das kann zum Beispiel so aussehen, dass das Kind eine Woche bei der Mutter lebt und dann für die nächste Woche beim Vater einzieht. Grundvoraussetzung sei aber, dass das dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

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