Svenja Bergt über Feinstaub
: Auto fahren ist kein Grundrecht

Mehr als 40.000 vorzeitige ­Todesfälle im Jahr. Lungenkrebs, Herzerkrankungen, akute Lungenentzündung. Und die Bundesregierung? Tut nichts. Na gut, fast nichts. Sie hat vor mehreren Jahren mal die Voraussetzungen für Umweltzonen geschaffen. Nun darf ein Teil der Feinstaubverursacher nicht mehr in die Innenstädte. Aber seitdem lässt sie sich lieber von der EU-Kommission verklagen, weil die Umweltzonen zwar nicht nichts bringen, aber eben auch nicht genug.

Jetzt könnte man sagen: Ist halt so. In den USA haben sie ihre Waffen, in Spanien den Stierkampf – und in Deutschland meint man eben, Auto zu fahren, dabei die Luft zu verpesten, die Umwelt zu zerstören und hektarweise öffentlichen Raum zuzuparken, sei irgendwie ein Grundrecht. Dass dieses Recht für andere – für Anwohner, Radfahrer, Passanten – messbare gesundheitliche Folgen hat, und zwar negativer Art? Kollateralschaden. Und weil der Zustand nun mal so ist, wie er ist, fällt es schwer, ihn anders zu denken.

Dabei wäre genau das notwendig. Kein Herumschrauben à la: Wir führen jetzt noch eine blaue Plakette für die Umweltzone ein und halten damit noch ein paar Dieselfahrzeuge aus den Innenstädten raus, zumindest, wenn deren Fahrer so nett sind, sich an die Einfahrverbote zu halten. Keine kurzfristigen Lösungen wie mal einen halben Tag Fahrverbot für alle Fahrzeuge mit ungerader Kennzeichennummer – wobei vermutlich schon da in so manchen Kreisen erste Notarzteinsätze wegen akuter Schnapp­atmung notwendig wären.

Wie wäre es stattdessen mal mit Konsequenz? Innenstädte ohne Privatautos. Was noch durchfährt – Lieferverkehr, Straßenreinigung, Notarzt –, tankt Ökostrom. Fahrradleihsysteme an jeder zweiten Ecke. Nahverkehr im Dreiminutentakt. Parks statt Parkflächen. Dann könnten Bewohner in Talkesselstädten auch bei Inversionswetterlagen wieder durchatmen.

Hallo, EU-Kommission: Geht da vielleicht noch was?

Wirtschaft + Umwelt