Streit um befristete Teilzeit: Nahles’ Pläne in der Kritik
Metall-Arbeitgeber befürchten, dass die Personalplanung in Unternehmen durch das Recht auf befristete Teilzeit erschwert wird.
„Der Gesetzentwurf soll, so steht es vorne drauf, einen Anspruch auf befristete Teilzeit schaffen, es also einem Arbeitnehmer beispielsweise ermöglichen zu sagen: Ich gehe jetzt für zwei Jahre in Teilzeit und kehre danach zurück in Vollzeit. So, wie der Gesetzentwurf formuliert ist, würde er allerdings dazu führen, dass der Arbeitnehmer faktisch die Möglichkeit erhält, zu jedem beliebigen Zeitpunkt wieder in Vollzeit gehen zu können, selbst wenn zwei Jahre Teilzeit ausdrücklich vereinbart waren. Das macht jede Personalplanung unmöglich“, sagte Martin Leutz, Sprecher von Gesamtmetall.
Der Gesetzentwurf gesteht Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 15 Angestellten das Recht zu, mit ihrem Arbeitgeber eine befristete Teilzeit zu vereinbaren und danach ihre Arbeitszeit wieder auf die einer Vollzeitstelle zu verlängern. Das Arbeitsverhältnis muss zuvor mindestens sechs Monate bestanden haben, die Beschäftigten müssen die Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen.
Der Entwurf enthält einen Passus, nach dem Arbeitnehmer auch in der Phase einer befristeten Teilzeit die vorzeitige Rückkehr auf ihre Vollzeitstelle verlangen können. Der Arbeitgeber muss das „bevorzugt“ berücksichtigen, es sei denn, kein entsprechender Arbeitsplatz ist vorhanden, der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer ist „nicht mindestens gleich geeignet wie ein anderer Bewerber“, „dringende betriebliche Gründe“ oder die „Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer“ stehen dem entgegen. Dieser Passus ist den Arbeitgebern ein Dorn im Auge.
Bisher schon können Teilzeitbeschäftigte in der Metallindustrie, die ihre Arbeitszeit verlängern wollen, in 98 Prozent der Fälle dies auch tun, sagte Leutz. Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaftsforschung (IW) verwies auf Erhebungen, wonach nur 14 Prozent der Teilzeitbeschäftigten deshalb in Teilzeit arbeiteten, weil keine Vollzeitstelle zu finden war.
Arbeitszeitberater Jan Kutscher
Angesichts des Fachkräftemangels „sind die Arbeitgeber froh, wenn eine Teilzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit verlängern will“, sagte der Berliner Arbeitszeitberater Jan Kutscher. Er wies darauf hin, dass das neue Gesetz nichts daran ändern würde, dass in Branchen wie etwa der Gastronomie, dem Einzelhandel und den ambulanten Pflegediensten mit bestimmten Spitzenzeiten am Tag ein großer Bedarf an Teilzeitkräften bestehe.
Der Gesetzentwurf ist ein Referentenentwurf, der noch zwischen den Ministerien abgestimmt werden muss.
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