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Jan Böhmermann und „Tagesspiegel“Auskunftsklage gegen Bundesregierung

BERLIN| Strafrechtlich ist der Fall um Jan Böhmermann und sein Schmähgedicht abgeschlossen. Nun verlangt der Satiriker („Neo Magazin Royale“) Einblick in die juristische Bewertung seines „Schmähgedichts“ durch die Bundesregierung, wie der Tagesspiegel in eigener Sache berichtet. Wie kam die Bundesregierung dazu, seine Satire als strafbar zu bewerten und Ermittlungen gegen ihn zu befürworten? Um dies zu erfahren, unterstützt der ZDF-Entertainer eine Auskunftsklage des Blattes gegen das Auswärtige Amt mit einer eigenen Erklärung. Darin verzichtet er auf die Rechte aus seiner gesetzlichen Unschuldsvermutung, die der Freigabe von Informationen entgegenstanden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Auswärtige Amt jetzt laut Tagesspiegel in einem Eilverfahren zu detaillierten Auskünften über die regierungsinterne strafrechtliche Einschätzung des Falls verpflichtet. (taz)

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