: Ein kleiner Erfolg
URTEIL Rückerstattung einer überzahlten Miete wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse
Dass die Mietpreisbremse weitgehend wirkungslos ist, weil Sanktionsmöglichkeiten gegen Verstöße fehlen, kritisieren Mieterverbände seit Längerem.
Nur im Einzelfall können sich Mieter erfolgreich gegen unzulässige Mieterhöhungen zur Wehr setzen. So entschied das Amtsgericht (AG) Lichtenberg Ende September, dass eine Vermieterin in Berlin ihren Mietern wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse die überzahlte Miete zurückerstatten muss. Soweit bekannt, haben damit erstmals in Berlin Mieter eine Rückzahlung wegen der Mietpreisbremse vor Gericht durchgesetzt. Durch die Mietenbegrenzungsverordnung, mit der das Land Berlin die Mietpreisbremse umsetzt, darf die Miete seit Juni 2015 bei einer Wiedervermietung höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen, anhand des Berliner Mietspiegels zu ermittelnden Vergleichsmiete liegen.
Im konkreten Fall ging es um eine 74-Quadratmeter-Wohnung im Bezirk Lichtenberg. Die Mieter hatten geklagt, dass ihre Miete um 32,47 Euro monatlich zu hoch sei. Nach der Entscheidung des AG Lichtenberg muss die Vermieterin diesen Betrag nun für die beanstandeten sieben Monate zurückzahlen. OS
AG Lichtenberg, Urteil vom 28. 9. 2016, 2 C 202/16
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