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Versäumte Abschiebung

Sexualdelikt Ein Marokkaner steht unter Verdacht. Und die Ausländerbehörde räumt Fehler ein

Nach der Festnahme eines Marokkaners wegen Vergewaltigungsvorwürfen hat die zuständige Ausländerbehörde eine Panne eingeräumt. Der Mann hätte Deutschland eigentlich längst verlassen haben sollen, sagte eine Sprecherin des niedersächsischen Landkreises Holzminden am Donnerstag. Er sei aber auch nach einer im Sommer in Hamburg verhängten Bewährungsstrafe wegen Diebstahldelikten nicht in Abschiebehaft genommen worden. Als Grund gab die Sprecherin Personalmangel in der Ausländerbehörde an.

Jetzt wird dem 34-jährigen Marokkaner ein schweres Sexualdelikt vorgeworfen. In der Nacht zu Sonntag soll er in Hamburg eine 24-jährige Frau zunächst in einem Klub auf der Reeperbahn „angetanzt“ und dann auf einer Toilette bedrängt und gegen ihren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hamburg sagte, dem 34-Jährigen werde eine Vergewaltigung zur Last gelegt.

Der Asylantrag des 2015 eingereisten Mannes sei im April abgelehnt worden, sagte Holzmindens Kreissprecherin Marie-Luise Niegel. Statt wie vereinbart freiwillig auszureisen, sei der Mann abgetaucht. Die Stadt Hamburg habe nach der Verurteilung des Mannes im Sommer per E-Mail angefragt, ob der Landkreis als zuständige Ausländerbehörde Abschiebehaft beantragen könne. Das lehnte der Kreis Holzminden ab. So blieb der Marokkaner auf freiem Fuß. (dpa)

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