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Archiv-Artikel

Der Wert der Arbeit

ARZTGEBÜHR Nach einem gerichtlichen Verweis gibt ein Bergedorfer Orthopäde sein freies Bezahlsystem auf

Laut Gericht stehen seine Patienten unter moralischem Druck

Seit langem ist die Praxis von Ludwig Flocken der Hamburger Ärztekammer ein Dorn im Auge. Der Orthopäde aus Bergedorf lässt seine Patienten selbst entscheiden, wie viel ihnen seine Arbeit wert ist. Weil dieses freie Bezahlsystem nach Ansicht des Berufsgerichts für Heilberufe aber gegen die Gebührenordnung und die Berufsordnung für Ärzte verstößt, bekam Flocken im Frühjahr einen Verweis.

Daraufhin ging der Orthopäde in Berufung. Am Mittwoch wies das Gericht die Berufung jedoch ab. „Ich gehe nicht dagegen vor“, sagte Flocken der taz. Der Arzt ohne Kassenzulassung wird also in Zukunft gesetzliche Versicherte wieder nach den Sätzen der Gebührenordnung abkassieren. Flocken zufolge habe das Berufsgericht ihm vorgeworfen, seine Patienten „unter moralischen Druck zu setzen“, wenn sie die Höhe der Arztrechnung selbst bestimmen müssten. Demnach könnte ein Patient unter Umständen weitaus mehr für eine Behandlung bezahlen, als es die Gebührenordnung vorgesehen hätte.

Zudem störte sich das Gericht daran, dass der Orthopäde von seinen Patienten für nicht eingehaltene Termine eine Spende verlangt. Dieses Geld fließt in den von Flocken gegründeten Verein Therapeutikum Apis, der die kostenlose Behandlung von Mittellosen sichern soll. „Diese Menschen muss ich ab jetzt abweisen“, sagt Flocken.

Zufrieden über den Verweis des Berufsgerichts ist indes die Ärztekammer Hamburg. „Wir fühlen uns in unserer Auffassung bestätigt“, sagte Sprecherin Sandra Wilsdorf nach dem Urteil. Im Frühjahr 2007 war die Ärztekammer auf Ludwig Flockens Bezahlsystem aufmerksam geworden. Damals hatte sich die Ehefrau eines Stammpatienten bei der Kammer beschwert. Sie weigerte sich, nach einem verpassten Termin, das eingeforderte Spendengeld an den Verein Therapeutikum Apis zu zahlen. UTA GENSICHEN