und heute: … könnten Syrer zu Flüchtlingen werden
Wie bei immer mehr syrischen Flüchtlingen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entschieden, dass einer Geflüchteten in Syrien „nur“ der Bürgerkrieg, nicht aber politische Verfolgung drohe. Statt des „subsidiären Schutzes“ will sie aber den besseren Flüchtlingsschutz – denn allein das Land zu verlassen, gelte unter Diktator Assad als Verrat. Und: „Flüchtlingsschutz“ ermöglichte zudem den Familiennachzug. Das Verwaltungsgericht gab der Frau Recht, das Bamf ging in die nächste Instanz. Heute entscheidet das Oberverwaltungsgericht Schleswig.
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