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Neuer Finanzpaktsteht

Geld Bund und Länder einigen sich: Ab 2020 gelten für die Umverteilung neue Regelungen

BERLIN (dpa) Bund und Länder haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf einen neuen Finanzpakt geeinigt. Vom Jahr 2020 an sollen für die Umverteilung der Milliardenhilfen zwischen „reichen“ und „armen“ Ländern sowie zwischen Bund und Ländern neue Regelungen gelten. Das am Freitag von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den 16 Ministerpräsidenten nach nochmals zähen Schlussverhandlungen in Berlin vereinbarte Paket sieht jährlich leicht steigende Hilfen des Bundes vor, aber auch mehr Kompetenzen für den Bund.

Der erzielte Kompromiss basiert dem Vernehmen nach im Wesentlichen auf dem Ländermodell, das eine radikale Neuordnung vorsieht. Der Bund soll ab 2020 den Ländern jährlich gut 9,5 Milliarden Euro Ausgleichszahlungen überweisen. Die Länder hatten knapp 9,7 Milliarden Euro gefordert. Sie konnten sich mit der Forderung nach jährlich steigenden Ausgleichszahlungen des Bundes zwar durchsetzen. Allerdings werde diese Dynamisierung begrenzt, hieß es. Mit etwa 1,4 Milliarden Euro werde nur ein Teil der Summe jährlich angepasst.

Die Dynamisierung war einer der strittigsten Punkte. Der Bund wollte ursprünglich nur einen Festbetrag von jährlich 8,5 Milliarden Euro pro Jahr zahlen – ohne steigende Kompensation. Die von den Ländern geforderte Dynamisierung fällt nun aber deutlich geringer aus, die Lasten für den Bund nehmen also weniger stark zu. Der Bund rang den Ländern zudem Kompetenzen ab. So zeichnete sich ab, dass es eine Bundesgesellschaft geben soll, die Investi­tionen ins Fernstraßennetz in einer Hand bündeln soll.

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