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EU-Klage gegen Pkw-MautDobrindts Klatsche mit Ansage

Eine Klatsche aus Brüssel für die Bundesregierung: Die EU-Kommission klagt gegen die deutsche Pkw-Maut, weil sie Ausländer diskriminiere.

Maut versaut? Alexander Dobrindt Foto: dpa

Brüssel taz | Nun haben die Richter das letzte Wort. Gut ein Jahr, nachdem die EU-Kommission Bedenken gegen die geplante deutsche Pkw-Maut erhoben hatte, reichte sie am Donnerstag Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein. Die Maut verstoße gegen das Verbot, Ausländer zu diskriminieren, erklärte die EU-Behörde.

Nur in wenigen Fällen – die Kommission spricht von 5 Prozent – kommt es zu Klagen in Vertragsverletzungsverfahren. Meist lenken die betroffenen Regierungen vorher ein. Doch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt gibt sich erfreut. Der CSU-Politiker warf der Kommission vor, dass sie das Verfahren „schon viel zu lange verzögert“ habe.

Weil beide Seiten auf ihrem Standpunkt beharrten, konnte die Maut nicht wie geplant Anfang 2016 in Kraft treten. Nun drohen weitere Verzögerungen, denn das höchste EU-Gericht arbeitet langsam. Sollte 2017 kein Urteil gefällt werden, so könnte die Pkw-Maut sogar Thema im Bundestagswahlkampf werden.

„Diese Klage ist eine Klatsche mit Ansage und hochnotpeinlich für die Bundesregierung“, sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Nicht nur Dobrindt habe „Populismus über juristischen Verstand“ gestellt. Auch Kanzlerin Angela Merkel werde bestraft, weil sie der CSU „Narrenfreiheit“ gewähre.

Die geplante Maut soll laut Ministerium im Jahr rund 500 Millionen Euro einbringen, nach Abzug der Betriebskosten. Nach Dobrindts Plänen sollen Inländer im Schnitt 74 Euro Jahresmaut zahlen. Für Ausländer gibt es außerdem eine gestaffelte Zehntages- und Zweimonatsmaut (5 bis 30 Euro).

Allerdings bekommen nichtdeutsche Autofahrer keine Rückerstattung über eine niedrigere Kfz-Steuer. Genau darin sieht die EU-Kommission eine Diskriminierung. Außerdem seien die Preise für Kurzzeitvignetten unverhältnismäßig hoch, kritisiert die Brüsseler Behörde. Wenn sie sich vor Gericht durchsetzt, muss Dobrindt seine Maut völlig neu konzipieren – oder fallen lassen.

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1 Kommentar

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  • Ich versteh diese (weltfremde) Diskriminierungsdefinition.

    Ich halte es trotzdem nicht für falsch.