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Chinas Familienpolitik ist ein Asylgrund

Justiz Das vierte Kind einer Familie aus China in Deutschland wird als Flüchtling anerkannt

BERLIN taz/dpa | Das vierte Kind einer chinesischen Familie erhält den Flüchtlingsstatus. Das entschied am Donnerstag der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, so die Richter, müsse den Jungen als Flüchtling anerkennen, weil er im Falle seiner Abschiebung in China starke gesellschaftliche Diskriminierung befürchten müsse. Das Urteil könnte Signalwirkung für ähnlich gelagerte Fälle haben. Offizieller Kläger in diesem Fall war das 2015 geborene Kind, vertreten wurde es durch seine Eltern.

Während in China lange die Ein-Kind-Politik galt, sind Paaren seit Anfang des Jahres zwei Kinder erlaubt. „In China würde der Junge nicht registriert werden, könnte nicht in die Schule und bekäme keine Sozialleistungen“, erläuterte der Anwalt am Rande der Verhandlung. Auch eine empfindliche Geldstrafe drohe der Familie. Seit acht Jahren lebt das unverheiratete Paar in Deutschland, alle vier Kinder wurden hier geboren.

Die Eltern und ihre beiden ältesten Kinder werden offiziell geduldet. Das dritte Kind steht unter subsidiärem Schutz, es könnte also abgeschoben werden, sollten sich die Bedingungen im Heimatland ändern.

Durch die aktuelle Gerichtsentscheidung könnte nun auch dieses Kind auf den Flüchtlingsstatus hoffen, sagte ein Sprecher.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte den Jungen nicht als Flüchtling anerkannt. Dagegen hatte die Familie Berufung eingelegt. Gegen den aktuellen Beschluss hat das Bundesamt die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen und vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. (Az. A 11 S 1125/16)

Judith Freese

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