: Längeres Arbeiten soll attraktiver werden
Soziales Die Koalition will Älteren einen fließenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen
Heute drohen Kürzungen bis zu zwei Dritteln der Rente, wenn jemand mit 63 in Rente geht und mehr als 450 Euro im Monat dazuverdient. Künftig soll es für den Hinzuverdienst nur noch eine Obergrenze von 6.300 Euro im Jahr geben. Dann gilt die Regel: 40 Prozent des darüber liegenden Zuverdienstes werden von der Rente abgezogen. Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem arbeitet, erhöht damit zudem künftig durch die anhaltende Beitragszahlung seinen Rentenanspruch.
Versicherte sollen auch früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen können, um Rentenabschläge auszugleichen. So soll sich ein vorzeitiger Renteneintritt besser absichern lassen.
Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD), deren Haus das Gesetz nach einem Konzept der Koalitionsfraktionen geschrieben hat, sprach von einem „historischen Schritt“. Entscheidend sei, dass es die Flexibilität der Rente nach hinten und nach vorne gebe – „also für die, die länger arbeiten können und wollen, und für die, die zum Ende ihres Arbeitslebens einfach nicht mehr können.“
Hartz-IV-Bezieher sollen zudem künftig nicht mehr vorzeitig in Rente geschickt werden, wenn sie dadurch auf Grundsicherung angewiesen sind. Das sieht eine ebenfalls abgesegnete Verordnung des Bundessozialministeriums vor. Hartz-IV-Empfänger werden vom Jobcenter regelmäßig aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie Renteneinbußen hinnehmen müssen.
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