: Ministerium verteidigt Vertrag mit Pharmastiftung
Lobby Umstrittene Kooperation der Uni Mainz war Thema im rheinland-pfälzischen Landtag
Im Wissenschaftsausschuss des Parlaments mochte Staatssekretär Salvatore Barbaro (SPD) am Mittwoch aber keinen Handlungsbedarf eingestehen. Wenn „Pressemitteilungen, Veröffentlichungen und Mitteilungen“ laut Vertrag die Genehmigung der privaten Geldgeber erforderten, dann seien damit „selbstverständlich“ nicht wissenschaftliche Veröffentlichungen gemeint. „In Lesart und Praxis der Beteiligten“ seien wissenschaftliche Veröffentlichungen von dieser Klausel nicht betroffen.
Es sei allgemein üblich, dass den privaten Stiftern, die einen dreistelligen Millionenbetrag für das Institut für Molekularchemie zugesagt hätten, ein Mitspracherecht bei Personalfragen zustehe. Die Berufungen würden ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien durch paritätisch besetzte Kommissionen ausgesprochen. Laut Wissenschaftsministerium sind Berufungen gegen den Willen eines der Partner nicht möglich, auch wenn es kein formelles Vetorecht gibt.
Anders als der Staatssekretär betonte die Grünen-Abgeordnete Eveline Lemke, kritische Nachfragen seien angesichts der zumindest unglücklichen Formulierungen berechtigt. Ihre Frage, ob und wann die Verträge überarbeitet würden, ließ der Staatssekretär unbeantwortet. Christoph Schmidt-Lunau
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