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  • 5.7.2016

Was fehlt …

… Kleidung

Ein Dortmunder Hausbesitzer muss auch weiterhin den regelmäßigen Anblick seines nackten Nachbarn in dessen Garten ertragen. Das Dortmunder Landgericht erklärte am Dienstag, es sei hinnehmbar, dass der Nachbar einmal pro Woche nach der Sauna nackt durch seinen Garten spaziere. Wegen Aussichtslosigkeit zog der Kläger daraufhin die Klage zurück. Der Nachbarschaftsstreit findet indes bald ein Ende. Der Saunafreund hat nach Angaben seines Rechtsanwaltes sein Haus inzwischen verkauft. (dpa)