LeserInnenbriefe
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Beunruhigend

Betr.: „Endlich Planungssicherheit“, taz.bremen vom 6. 7. 16

Es ist komischerweise immer einfacher, 180 Millionen Euro im OTB zu versenken, als quasi kostenneutral eine Immobilie einer kreativen Gruppe von Menschen zu überlassen. Vor 25 Jahren hätte Frau Linnert noch ihre grüne Empörungsbude aufgebaut. Nun setzt die Ex-Grüne höchstselbst den Staatsapparat in Gang, der stets dafür Sorge trägt, dass das Recht der Besitzenden durchgesetzt wird. Wahrscheinlich wird sich Frau Linnert demnächst bei einem Glas „Berserker 80 Südhang“ mit wehmütigen Gedanken der Räumung der Freien Republik Wendland erinnern – und dabei das Alte Sportamt der Staatsgewalt überantworten. Beunruhigend zu wissen, dass sie nicht einmal ein schlechtes Gewissen dabei haben wird. THOMAS ELIAS, taz.de

Verstoß gegen Schuldenbremse

Betr.: „Bremen muss Landesbank unterstützen“, taz.bremen vom 5. 7. 16

Da irrt der sonst von mir sehr geschätzte Rudolf Hickel. Das Modell 1 hat den Makel, dass keinerlei Vermögen durch Kreditaufnahme erworben wird, sondern lediglich Schulden in Form von BLB-Verlusten bezahlt werden. Das verstößt gegen die Schuldenbremse. Und die Bremer Bürger haben die Nase voll von „Banken-Experimenten“, für die letztlich der Steuerzahler bürgen soll. Also keinen Cent mehr für die BLB! Das Modell 2 ist das einzig realistische. Gegebenenfalls kommt noch das Modell 3 zum Tragen. Die Beteiligungen an der Gewoba und der BLG wurden ja seinerzeit zur BLB „ausgelagert“, um Geld für den Haushalt zu haben. Das Geld ist längst „verfrühstückt“. KLAUS JÜRGEN LEWIN, Bremen

Kein volkseigener Betrieb

Betr.: Leserbrief von Klaus Jürgen Lewin zu „Bremen muss Landesbank unterstützen“, taz.bremen vom 5. 7. 16

Ich bin mir nicht sicher, ob das Modell Kapitalzuschuss des Landes sinnvoll ist. Es muss entschieden werden, ob die Bank derart relevant ist für den Wirtschaftsplatz Bremen. Ich habe versucht zu zeigen, dass die BLB für Bankenplatz und Region wichtig ist. Zu der Frage der Schuldenbremse bestehe ich jedoch auf meiner rechtsformalen Argumentation. Ein Wertgutachten wird zeigen, dass die BLB abzüglich der faulen Kredite einen deutlich positiven Vermögenswert darstellt. Ich bin sicher, es gibt vor allem ausländische Banken, aber auch aggressive Hedgefonds, die die BLB gerne kaufen würden. Also, nach Art. 115 GG ist diese Kreditaufnahme für den öffentlichen Vermögenszuwachs zulässig. Eine andere Frage ist, ob wir das politisch wollen. Zum Erwerb der Gewoba-Anteile ist die Geschichte ganz anders gelaufen. Nach dem Zusammenbruch der Neuen Heimat wollte die Politik, dass knapp unter 25% von den Banken als Kapitaleigner an der Gewoba übernommen werden. Die Entscheidung war klug. Ein „volkseigener Betrieb“ ausschließlich in der Hand der Politik sollte verhindert werden. Der Kaufpreis der Anteile durch die Banken wurde niedrig gehalten. Es ging also nicht um Einnahmen für den Haushalt, sondern um die Motivation der BLB mitzumachen. RUDOLF HICKEL, Bremen