: Noch keine Sicherheit für reiche Firmenerben
Erbschaft SDD- und Grün-regierte Länder lehnen steuerliche Privilegierung von Unternehmen ab
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende Juni eine Reform der Erbschaftsteuer zu verabschieden. Monatelang verhandelten CDU, CSU und SPD über die Details. Der Streit wurde erst in der vergangenen Woche beigelegt. Vor allem SPD- und von den Grünen geführte Bundesländer hatten gegen die bisherige Vorlage protestiert. Sie befürchten, dass das Gesetz erneut von den Karlsruher Richtern beanstandet wird.
Im Kern sieht der Gesetzentwurf neue Regeln für Erben vor, denen ein besonders hohes Vermögen hinterlassen wird. Ab 26 Millionen Euro Betriebsvermögen steht eine sogenannte Bedürfnisprüfung an. Erst dann sind steuerliche Vergünstigungen möglich, wenn der Erbe nachweist, dass ihn die Erbschaftsteuer überfordert. Auch das Privatvermögen muss offengelegt werden. Unternehmensverbände befürchten, dass bei einer höheren Besteuerung Jobs verloren gehen und Betriebe schließen müssen.
Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) bedauerte die Entscheidung seiner Ressortkollegen. „Es entsteht so ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit. Das kann man Betroffenen nicht zumuten“, sagte Schäfer. Ein Vermittlungsverfahren sei eher eine Frage von drei Monaten als von drei Wochen. Schäfers Botschaft: Es gilt abzuwägen, ob kleinste Veränderungen es wert sind, 10.000 Arbeitsplätze zu gefährden.
Anlässlich der Sondersitzung überreichte das globalisierungskritische Netzwerk Attac eine Petition an die Finanzminister. Die Gegner sehen in dem neuen Entwurf ein „gigantisches Schlupfloch für Superreiche“.
Tanja Tricarico
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