: Susanne Baer
Die Verfassungsrichterin kann Recht und Reden
VerfassungsrichterInnen können alles, vor allem können sie BundespräsidentIn. Roman Herzog hat das in den 90ern bewiesen. Jutta Limbach und Andreas Voßkuhle waren auch schon im Gespräch. Susanne Baer ist seit 2011 Verfassungsrichterin. Vorgeschlagen wurde sie damals von SPD und Grünen.
Als Bundespräsidentin wäre Baer nicht nur die erste Frau, sondern auch die erste offen homosexuelle Amtsinhaberin. Sie ist verpartnert, es gäbe also weiterhin eine First Lady. Ende 2014 entdeckte Baer im Grundgesetz eine Pflicht zum Ausgleich von Ungleichheit. Als Bundespräsidentin könnte sie die Vermögensteuer fordern. Sie ist in der Lage, zu allem kluge Reden zu halten. Schließlich ist sie Rechtsprofessorin, Rechtssoziologin und Rechtsfeministin. Christian Rath
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