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Zugvögel speziell geschützt

UMWELT Rot-grüne Koalition in Niedersachsen schreibt Ruhezonen in das Landesjagdgesetz

Zugvögel wie nordische Gänse oder manche Entenarten stehen im niedersächsischen Jagdgesetz künftig unter einem besonderen Schutz. Durch eine am Dienstag im Landtag in Hannover beschlossene Gesetzesänderung können die Behörden nun eine sogenannte Intervalljagd für Vogelschutzgebiete anordnen.

Innerhalb der Schutzgebiete werden dabei Räume ausgewiesen, in denen entweder striktes Jagdverbot besteht oder die Jagd ausdrücklich erlaubt ist. Diese Gebiete wechseln in einem festen Rhythmus. Dadurch sollen vor allem für Zugvögel sichere Ruheräume entstehen.

Der Landesjagdverband und die Opposition kritisierten den Beschluss des Landtags. „Damit wird die Jagd nochmals eingeschränkt“, teilte der Jagdverband mit. In Anbetracht der stetig ansteigenden Gänsebestände sei es nicht nachvollziehbar, dass die Jagdzeit nochmals verkürzt werde. Für Landwirte sind Gänse häufig ein Problem, weil sie deren Felder verwüsten und Ernten vernichten.

Aus Sicht des niedersächsischen Umweltministeriums werden mit der Gesetzesänderung aber Vögel und Landwirte gleichermaßen geschützt. Die Ruhezonen sollten die Gänse in die Vogelschutzgebiete locken, erläuterte Hans-Joachim Janßen von den Grünen am Rande der Sitzung.

Der FDP-Landtagsabgeordnete Hermann Grupe sagte, ohne Zweifel müssten bedrohte Tierarten geschützt werden. „Aber das kann nicht dazu führen, dass wir die Jagd im Allgemeinen erschweren.“ (dpa)

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