Geplante A20-Elbquerung: Bundesgericht weist Klagen zurück
Der Elbtunnel gehöre zum Bedarf beim Fernstraßenbau, stellte das Bundesverwaltungsgericht fest. Beim Gewässerschutz muss trotzdem nachgebessert werden.
LEIPZIG dpa | Anwohner, Kommunen und Naturschutzverbände sind mit ihren Klagen gegen die A20-Elbquerung nordwestlich von Hamburg überwiegend gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte am Donnerstag die Planungen in den Grundzügen. Der dort geplante Elbtunnel gehöre zum vordringlichen Bedarf beim Fernstraßenbau, stellte das Gericht fest.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) reagierte erleichtert. „Wir können mit der A20 im Wesentlichen so weiterplanen, wie wir es vorgesehen haben“, sagte er in Kiel.
Wegen eines Planungsfehlers beim Gewässerschutz muss es allerdings Nachbesserungen geben. Die Behörden hatten einen Fachbericht zu Auswirkungen auf die Wasserqualität nicht öffentlich ausgelegt. Wegen dieses formalen Mangels erklärte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig.
Der Fehler könne aber geheilt werden, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein muss zur Wasserrahmenrichtlinie ein ergänzendes Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen.
Unterschiedliche Kläger
Gegen den 5,6 Kilometer langen Tunnel für die Autobahn 20 hatten drei Umweltverbände, die Gemeinde Kolmar, der Kreis Steinburg, ein Fährbetrieb und mehrere Anwohner geklagt. Sie hielten den Tunnel für nicht notwendig sowie nicht finanzierbar und zogen die Tunnelsicherheit in Zweifel. Der Fährbetrieb fürchtete um seine Existenz.
Bei der Finanzierbarkeit konnte das Gericht keine unüberwindlichen Schranken erkennen. Sollte eine geplante Privatfinanzierung scheitern, werde der Bund einspringen, betonte Richter Bier.
Bei den Sicherheitsbedenken hatten die Planer schon in der mündlichen Verhandlung Mitte April Änderungen zugesagt. Statt bisher zwei soll es fünf befahrbare Querverbindungen für Rettungsdienste zwischen den beiden Tunnelröhren geben. Zudem sollen hauptamtliche Wachabteilungen der Feuerwehr geschaffen werden, damit im Falle eines Brandes nicht wie ursprünglich geplant die freiwillige Feuerwehr allein in der Verantwortung steht. Dem Fährbetrieb wurden mögliche Entschädigungen zugesagt.
(Az.: BVerwG 9 A 7.15, BVerwG 9 A 8.15, BVerwG 9 A 9.15, BVerwG 9 A 10.15, BVerwG 9 A 11.15, BVerwG 9 A 14.15 – Urteile vom 28. April 2016)
Leser*innenkommentare
Johannes Spark
Als Anwohner von Bremen und Oldenburg hat der nördliche Elbtunnel eine andere Bedeutung als für die Umweltschutz-Verbände. Wenn es zu einer immer höheren Konzentration des europäischen Fernverkehrs auf der A1 über Hamburg und den Elbtunnel kommt, dann wird die Luftverschmutzung im Grossraum Hamburg noch viel höher. Stauaufkommen und völliges Verkehrschaos ist schon jetzt katastrophal.
Die Verkehrsführung über BREMERHAVEN, WILHELMSHAVEN und EMDEN bis nach ROTTERDAM in den Niederlanden sollte durch den nördlichen Elbtunnel sowohl für den Naturschutz und die Verteilung der Güter in Fokus rücken.