„Ergenekon“-Prozess in der Türkei: Berufungsgericht kippt Urteil

Der „Ergenekon“-Geheimbund soll einen Putsch gegen die AKP-Regierung geplant haben, so der Vorwurf. Die Entscheidungen im Verfahren wurden revidiert.

Recep Tayyip Erdogan

Sieht überall Feinde: der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan Foto: ap

ISTANBUL dpa | Mehr als zwei Jahre nach der Verurteilung angeblicher Putschisten in der Türkei hat das Berufungsgericht in Ankara die damalige Entscheidung aufgehoben.

Unter anderem seien Beweise rechtswidrig beschafft worden, hieß es am Donnerstag nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu zur Begründung. Die Annahme des örtlichen Gerichts, dass „Ergenekon“ eine Terrororganisation sei, teilte das Berufungsgericht demnach nicht. Die Struktur der Organisation sei unklar.

Der „Ergenekon“ genannte Geheimbund soll unter anderem versucht haben, die islamisch-konservative AKP-Regierung und ihren damaligen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu stürzen.

In dem fünf Jahre dauernden Verfahren standen 275 Verdächtige vor Gericht. Im August 2013 verurteilte ein Istanbuler Gericht viele davon zu langjährigen Haftstrafen, darunter den früheren Armeechef Ilker Basbug.

Unter den Verurteilten waren auch Politiker, Journalisten und Akademiker. 21 Angeklagte wurden damals freigesprochen. Basbug wurde im März 2014 aus der Haft entlassen. Die Opposition hatte der Regierung vorgeworfen, den „Ergenekon“-Fall zur Abrechnung mit politischen Gegnern zu missbrauchen.

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