: Unfallflucht kostet Christian Weber über 6.000 Euro
Justiz IVerfahren gegen Bürgerschaftspräsident Weber (SPD) wurde gegen Geldzahlung eingestellt
Christian Weber (SPD), Präsident der Bremischen Bürgerschaft
Ein Verfahren gegen Bürgerschaftspräsident Christian Weber (SPD) wegen Unfallfluchts ist jetzt gegen eine Geldauflage von 6.800 Euro eingestellt worden. Weber gelte damit nicht als vorbestraft, erklärte Petra Meyer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, gegenüber Radio Bremen.
Weber hatte im vergangenen Dezember beim Ausparken ein anderes Fahrzeug gerammt. Er hinterließ einen Zettel am Unfallort, verständigte aber nicht die Polizei. „Rein rechtlich wäre das eine Straftat, aber Herr Weber hat dennoch einiges getan, um den Schaden zu beheben“, erklärte Meyer. Deshalb habe das Verfahren jetzt auch eingestellt werden können.
Auch Webers Anwalt Erich Joester sagte im Dezember, dass sein Mandant „proaktiv gehandelt“ habe, indem er den Zettel mit seiner Adresse sogar per Plastikfolie gegen den Regen geschützt habe. Zudem sei Weber sofort an den Ort des Geschehens zurückgeeilt, nachdem ihn sein dort wohnender Sohn über das Eintreffen der Polizei informiert habe. Weber selbst sagte damals: „Mein Vater war Polizist – dass ausgerechnet mir das passiert, ist unverzeihlich und dumm.“
Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. (taz)
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