: Sieg gegen „Junge Freiheit“
Neubau II Per einstweiliger Verfügung hat die taz das rechte Blatt in seine Schranken verwiesen
Anfang Februar machte die rechtsradikale Junge Freiheit (JF) mit einem „Skandal“ um das neue taz-Gebäude auf. Das Blatt schrieb in seinem Artikel, ihm läge ein Sachverständigengutachten vor, nach dem das Grundstück in der Friedrichstraße an die taz zu einem Preis von über 1 Mio. Euro unter dem Verkehrswert verschleudert worden sei.
Die taz ist gegen die Junge Freiheit vorgegangen und hat ihr per einstweiliger Verfügung durch das Landgericht Berlin und das Kammergericht verbieten lassen Folgendes zu behaupten: „Stolz verkündete die taz vor einem Jahr, an ein Baugrundstück (…) gekommen zu sein. Und zwar ‚vergünstigt‘, wie die taz gegenüber ihren Unterstützern prahlte. Das Grundstück sei nämlich per ‚Direktvergabe‘ unter Wert über den Tresen gegangen.“
Ebenfalls erfolgreich verbieten ließ die taz auch eine weitere Behauptung der JF: „Ein von der Junge Freiheit in Auftrag gegebenes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen bestätigte jetzt, dass die taz durch diesen Deal über eine Million Euro auf Kosten des ständig klammen Berlins gespart hat.“
In dem Beschluss des Kammergerichts lesen wir, dass der „Sachverständige“ und die Junge Freiheit in grober Weise die Rechte der taz verletzt haben. Hier der Beschluss auszugsweise im Wortlaut:
„Besagter Aussage in dem Artikel ‚Berlin sponsert linkes Blatt‘ der Printausgabe der ‚Jungen Freiheit‘ vom 29. Januar 2016 (…) lässt sich (…) die Tatsachenbehauptung entnehmen, dass die JF ein Gutachten in der Hand hält, das von einem Sachverständigen erstellt worden ist und jedenfalls keine für die Wertberechnung erheblichen und auch einem Laien (…) erkennbaren offensichtlichen Fehler bzw. Widersprüchlichkeiten enthält (…). Das von der JF als ‚Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen‘ bezeichnete Dokument (…) stammt laut Kopfzeilen von ‚Dr. Ralf Schuster‘, Beratender Ingenieur für Bauwesen, Dipl. Ing. In diesem Dokument wird (…) der Bodenwert berechnet und dabei von einer erworbenen Gesamtfläche des Grundstücksfläche von insgesamt ca. 1.367 Quadratmetern ausgegangen (…). Von besagten 1.367 Quadratmetern werden als ‚Baufläche GFZ 8,0 [GFZ – Geschossflächenzahl, Anm. d. Red.], ca. 1.343 Quadratmeter‘ angenommen, diese mit 2.285 Euro/Quadratmeter multipliziert, was auf einen Betrag von über 3 Mio. Euro hinausläuft. Dies ist (…) in mehrfacher Hinsicht falsch. Der für die zulässige Geschossflächenzahl heranzuziehende Bebauungsplan Vl-150d-2b betrifft mehrere (…) Grundstücke. Es ist schnell ersichtlich, dass die von Dr. Schuster für die Gesamtfläche angesetzte GFZ von 8,0 falsch ist (…). Neben Dr. Schusters (exorbitant) falscher Gesamt-GFZ von 8,0 (statt 5,6) ist auch Dr. Schusters Quadratmeterzahl zum überhaupt bebaubaren Teil der erworbenen Fläche falsch. (…) In der Wertberechnung wirken sich die genannten Unrichtigkeiten erheblich aus. Für die in Rede stehende Grundstücksfläche ist ein Kaufpreis von 2.150.000 Euro gezahlt worden. Mit Blick auf den vorstehend ermittelten Bodenwert von 2.111.964 Euro ist also eine dahin gehende Behauptung, ‚dass die taz durch diesen Deal über eine Million Euro auf Kosten des ständig klammen Berlins gespart‘ hätte, schlechterdings nicht haltbar. Die hier in erster Linie maßgebliche Unrichtigkeit zur GFZ in Dr. Schusters Dokument war aus diesem selbst heraus in einem Maße offensichtlich, dass die JF es nicht zur Stützung der hier in Rede stehenden (…) Behauptung heranziehen durfte. (…)“
Mehr dazu im taz.hausblog:www.taz.de/hausblog
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