: „Lebenslänglich“ für Aggressoren
Delikt Die Regierung will das Führen von Angriffskriegen unter Strafe stellen
Die neue Strafnorm soll unter dem Namen „Verbrechen der Aggression“ als neuer Paragraf 13 ins deutsche Völkerstrafgesetzbuch eingeführt werden. „Wer einen Angriffskrieg führt [. . .], wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“, heißt es dort. Ebenso wird jede „sonstige Angriffshandlung“ bestraft, „die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt“. Erfasst werden auch die Planung und die Vorbereitung einer Aggression.
Das deutsche Strafrecht soll nur anwendbar sein, wenn der Täter Deutscher ist oder sich die Tat gegen Deutschland richtet. Für Angriffskriege, die etwa von Russland oder den USA ausgehen, wird die deutsche Justiz nicht zuständig sein.
Das neue Delikt ist als „Führungsdelikt“ ausgestaltet. Strafbar kann sich nur machen, wer einen Staat kontrolliert. Die ausführenden Soldaten bleiben straflos.
Strafanzeigen gegen die Bundesregierung werden wohl auch in Zukunft im Sande verlaufen, da nur „offenkundige“ Verletzungen der UN-Charta strafbar sein sollen. Laut Begründung des Gesetzentwurfs sind „humanitäre Interventionen“ der Bundeswehr ebenso wenig strafbar wie ein „Präventivkrieg“ gegen einen bevorstehenden Angriff oder die Befreiung von Deutschen im Ausland.
Die neue Strafnorm folgt der Entwicklung des Völkerrechts. Seit 2010 ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag grundsätzlich auch für „Aggressionen“ zuständig. Christian Rath
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