piwik no script img

Gericht in Südafrika stellt sich hinter den Strafgerichtshof

Sudan Der mit ICC-Haftbefehl gesuchte Präsident hätte in Südafrika verhaftet werden müssen

JOHANNESBURG/BERLIN dpa/taz Südafrika hätte Sudans Präsidenten Omar Hassan al-Bashir, den der Internationale Strafgerichtshof (ICC) mit Haftbefehl wegen Völkermordes sucht, während seines kurzen Aufenthalts in dem Land im Juni 2015 festnehmen müssen. Das urteilte das oberste Berufungsgericht Südafrikas am Dienstag. Den Staatschef nicht festzunehmen, habe die Verpflichtungen Südafrikas gegenüber dem Weltgericht in Den Haag verletzt und sei „gesetzeswidrig“ gewesen.

Die Regierung von Präsident Jacob Zuma hatte argumentiert, dass Bashir wegen der Teilnahme am turnusmäßigen Staatengipfel der Afrikanischen Union (AU) in Johannesburg diplomatische Immunität zustand. Sie hatte Bashir daher trotz einer einstweiligen Verfügung der südafrikanischen Justiz wieder ausreisen lassen, heimlich. Ein Gericht in Pretoria hatte am 15. Juni verfügt, dass der sudanesische Präsident Südafrika das Land nicht verlassen dürfe. Dies hatte die Regierung ignoriert. Gegen eine Gerichtsentscheidung, wonach dies widerrechtlich war, hatte sie Berufung eingelegt, über die jetzt entschieden worden ist. Der ICC in Den Haag hat in den Jahren 2009 und 2010 Haftbefehle gegen Bashir wegen des Verdachts auf Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der westsudanesischen Krisenregion Darfur erlassen. Sudan, das dem Internationalen Strafgerichtshof nicht angehört, erkennt das nicht an und hat erwirkt, dass die AU insgesamt eine Vollstreckung dieser Haftbefehle ablehnt. Deswegen reist Bashir ungehindert in Afrika herum. Aus Sicht der Den Haager Anklagebehörde sind ICC-Mitgliedstaaten wie Südafrika aber verpflichtet, Haftbefehle aus Den Haag zu vollstrecken.

Das Gericht befand nun, die Verfügung vom 15. Juni sei rechtmäßig und der Haftbefehl gegen Bashir sei zu vollstrecken. Er könne zwar momentan nicht vollstreckt werden, da sich Bashir nicht in Südafrika aufhalte, aber jeder Versuch des sudanesischen Präsidenten, erneut nach Südafrika zu reisen, müsste zur Festnahme führen, so die Richter.

Südafrikas Regierung erklärte, sie erwäge nun, den Fall vor das Verfassungsgericht zu bringen. Sie bleibe bei ihrer Auffassung, wonach Bashir als Staatschef Immunität genieße. D.J.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen