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Kirchenbeschäftigte streiten ums Geld

KONFLIKT Eigentlich bekämen die Mitarbeiter der Landeskirche Hannover von diesem Monat an mehr Geld. Der Arbeitgeber verlangt aber, dass sie einen Beitrag zur betrieblichen Rente leisten – sonst sei die in Gefahr

Zwischen der Evangelischen Landeskirche in Hannover und der Kirchengewerkschaft ist ein Streit um die Beteiligung der Beschäftigten an der Betriebsrente entbrannt. Die Kirche wolle das zum gestrigen 1. März ins Auge gefasste Gehaltsplus von 2,3 Prozent nur zahlen, wenn die 23 000 Beschäftigten einen Eigenanteil bei der Zusatzversorgung übernähmen, teilte die Gewerkschaft in Hannover mit. Dies grenze an Erpressung – zumal es der Kirche dank sprudelnder Steuereinnahmen zurzeit so gut gehe wie lange nicht mehr. Auch komme beispielsweise die benachbarte Landeskirche Braunschweig ohne einen solchen Beitrag aus.

Hannovers Landeskirche verwies auf ihre absehbar negative Finanzentwicklung ab dem Jahr 2019: Passe man die Ausgaben nicht an, drohe ab 2022 ein Haushaltsdefizit. Um die Betriebsrente auf hohem Niveau zu halten, sei der Eigenbeitrag erforderlich.

Die Tarifentwicklung der Kirchenbeschäftigten lehnt sich an die der Landesbeschäftigten an – diese zahlen bereits seit 20 Jahren einen Eigenbeitrag für die Betriebsrente. Der geplante Beitrag bei der Landeskirche solle deutlich darunter liegen und sich an dem Beitrag orientieren, den auch Diakoniebeschäftigte seit dem vergangenen Jahr zahlen. Etliche der evangelischen Kirchen in Deutschland verlangten bereits einen Eigenanteil zur Betriebsrente, etwa die in Oldenburg.

Da es bei den Tarifverhandlungen innerhalb der Kirche kein Streikrecht gibt, kommt es bei einem anhaltenden Konflikt notfalls zu einer Schlichtung. Die Kirche als Arbeitgeber setzt zunächst auf weitere Gespräche. Der Vorsitzende der Kirchengewerkschaft, Werner Massow, brachte in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung auch Protestaktionen ins Gespräch, etwa bei der Tagung des Kirchenparlaments im Mai: Viele Mitarbeiter, so Massow, empfänden das Handeln der Kirchenoberen als „unchristlich“.  (epd)

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