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Flüchtlingsunterkunft erneut gerichtlich gestoppt

WOHNEN Gericht stoppt erneut den Bau einer Unterkunft für Flüchtlinge in Lemsahl. Es fordert Änderung der Baupläne

Es wird rechtlich langsam skurril: Das Verwaltungsgericht hat erneut einen Bau- und Bezug der Flüchtlingsunterkunft am Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt für 952 Geflüchtete gestoppt.

Das Bezirksamt-Wandsbek hatte eine Baugenehmigung mit der „Befreiung“ von den Vorgaben des Bebauungsplan erteilt. Grundlage war eine Änderung des Baugesetzes auf Bundesebene, die den Bau von Asylunterkünfte erleichtern soll. Auch diese Änderung lasse derartig erhebliche Abweichungen vom Bebauungsplan nicht zu, sagt nun das Verwaltungsgericht.

Es ist nicht der erste Eilantrag, den Anwohner gegen die Unterkunft erwirkt haben. Bereits im Dezember hatte das Verwaltungsgericht gegen die Anlagen einen Bau- und Bezugsstopp verhängt, weil die Unterkunft auf Basis des Polizeigesetzes gebaut worden war, obwohl das Areal als Wohngebiet ausgeschrieben ist und der Bebauungsplan erst Anfang 2015 geändert worden war.

Daraufhin hatte die Sozialbehörde kurz vor Weihnachten beim Bezirksamt Wandsbek einen förmlichen Bauantrag gestellt, den bereits fertiggestellte ersten Bauabschnitt der Anlage für 252 Geflüchteten in Betrieb nehmen zu dürfen. Er besteht aus neun bezugsfertigen heizbaren Wohngebäuden, Kantinen und dem „Schulcontainer“. Auch das stoppte das Verwaltungsgericht und kommt nun zu dem Schluss, dass auch die aktuelle Baugenehmigung voraussichtlich rechtswidrig sei.

Erforderlich wäre vielmehr eine Änderung des Bebauungsplans in dem dafür vorgesehenen Verfahren. „Wir prüfen die Begründung des Gerichts und entscheiden dann mit dem Bezirksamt über das weitere Vorgehen“, sagt Kerstin Graupner, Sprecherin des Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge.

Kai von Appen

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