: Asylpaket II verstößt gegen UN-Kinderrechtskonvention
Familiennachzug SPD-Familienministerium räumt Fehler ein. CSU kritisiert "Unzuverlässigkeit"
Der Entwurf war vor dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch auf Fachebene geprüft worden. Das Familienministerium hatte keine Einwände geltend gemacht. Personelle Konsequenzen lehnte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag ab.
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres „Asylpakets II“ beschlossen, den Familiennachzug bei Flüchtlingen mit sogenanntem subsidiärem Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Doch seit Tagen streiten sich die Koalitionspartner, ob diese Einschränkung auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gelten soll. In der SPD pochen viele auf eine Ausnahmeregelung. Der SPD-Bundesvize Ralf Stegner warnte im Bayerischen Rundfunk vor einem „Schäbigkeitswettbewerb“ gegen Kinder und Jugendliche.
Auch Menschenrechtsorganisationen wie terre des hommes kritisieren, dass unbegleitete Flüchtlingskinder ihre Eltern frühestens nach zwei Jahren nachholen dürfen. Mit diesem Passus verstoße das Asylpaket II gegen die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert habe, betont die Kinderrechtsexpertin Barbara Küppers. Viele der Kinder und Jugendlichen seien von Krieg und Flucht traumatisiert: „Sie sehnen sich nach Mama und Papa. Da wäre es fatal, wenn sie jetzt die Aussicht verlören, ihre Eltern jemals wieder zu sehen.“
Eine Lösung in dieser Frage sollen nun Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) finden. Die CSU wirft der SPD Unzuverlässigkeit vor: „Absprachen mit der SPD werden zur Zitterpartie“, sagte Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt.
CDU-Vize Thomas Strobl forderte eine weitere Verschärfung. Für ein Daueraufenthaltsrecht sollten Asylbewerber Deutsch sprechen und für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Das unbefristete Aufenthaltsrecht dürfe es künftig frühestens nach fünf Jahren geben. DANIEL BAX
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