: Fast neutrale Beratung
Jugendhilfe Das Beratungs- und Beschwerdebüro für Erziehungshilfen (BeBeE) bewertet sich selbst als erfolgreich. Als Anwalt der Familien begreift es sich nicht
Drei Jahre ist das Bremer Beratungs- und Beschwerdebüro für Erziehungshilfen (BeBeE) nun schon tätig. Die Projektkoordinatorin Christine Krohne zieht eine positive Bilanz. Das Büro verzeichne seit März 2014 130 Beratungsanfragen, überwiegend von Müttern und Vätern.
Dabei handelt es sich nur um einen Bruchteil der Fälle, die das Jugendamt in Bremen bearbeitet. Senatsangaben zufolge hatten 7.300 Familien bzw. Jungen Menschen allein im vergangenen Jahr Kontakt zum Sozialdienst Junge Menschen des Jugendamtes Bremen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Ausländer berücksichtigt diese Angabe nicht.
„In den meisten Beratungsfällen gab es Schwierigkeiten im Kontakt mit dem zuständigen Case Manager“, sagt Krohne. Besonders oft treten diese bei stationär untergebrachten Kindern und Jugendlichen auf. Hier springen Krohne und sechs ehrenamtliche MitarbeiterInnen ein: Sie erklären den Familien, was die amtlichen Entscheidungen konkret für die Rat suchenden Eltern bedeuten, die sich vom Jugendamt bevormundet fühlen.
Wenn eine Beratung nicht ausreicht, begleiten die BeBeE-MitarbeiterInnen die Familien manchmal zum Termin beim Case Manager im Amt oder sprechen mit dem Träger. In 70 Fällen betreut das BeBeE die Familien langfristig. Sein Verhältnis zu den Jugendhilfeträgern sei harmonisch. „Hier in Bremen haben wir eine überschaubare Trägergemeinschaft“, so Krohne.
Vor drei Jahren wünschte sich diese auf einer Konferenz eine unabhängige Vermittlungsstelle. Oft haben die betreuten Familien Angst, dass ihre direkt beim Jugendamt oder bei den Jugendhilfeträgern geäußerte Kritik negative Konsequenzen für ihren Fall haben könnte.
Von der behaupteten Unabhängigkeit ist das BeBeE jedoch weit entfernt. Zu 70 Prozent wird sie von der Aktion Mensch finanziert, zu 30 Prozent von den Bremer Jugendhilfeträgern, die wiederum das Jugendamt bezahlt: Man begreife sich auch „nicht als Anwalt der Familien“, stellt Krohne klar, sondern vermittle „zwischen allen Beteiligten“.
Für einen von den Eltern oder Minderjährigen gewünschten und administrativ schwer durchsetzbaren Wechsel der Case ManagerIn setzt man sich nach eigenen Angaben nur selten ein. Meistens löse man Unstimmigkeiten im Gespräch, sagt Krohne.
Das wissen mittlerweile auch die Case ManagerInnen des Jugendamts. Zu Anfang misstrauisch, stehen sie der Beratungsstelle nun wohlwollend gegenüber. „Die Fortsetzung der Beratungsarbeit ist von alles Seiten erwünscht.“, so Wolfgang Luz, der Vorstandvorsitzende der Paritätischen, dem Projektträger der BeBeE.
Eva Przybyla
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