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Flüchtlinge sollen aufs Dorf

Asylpolitik Der niedersächsische Ministerpräsident Weil erwägt, Residenzpflicht wieder einzuführen

Flüchtlinge sollen in Niedersachsen ihren Wohnort nicht verlassen dürfen, ohne sich bei der Ausländerbehörde abzumelden. Die Wiedereinführung dieser sogenannten Residenzpflicht schlug Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) nach einer Klausurtagung der Landesregierung in Northeim vor. Dies sei „eine Option unter verschiedenen“, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen. Weil wolle so auf die ungleiche Verteilung von Flüchtlingen zwischen den Städten und dem flachen Land aufmerksam machen.

Seit Januar 2015 dürfen Ausländer, die legal seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben, bundesweit reisen, ohne sich abmelden zu müssen. Für Niedersachsen galt das schon seit 2012.

Filiz Polat, Sprecherin für Migration und Flüchtlinge vom grünen Koalitionspartner, ist deshalb vom Vorschlag Weils überrascht. Denn auch ohne Residenzpflicht können die Geflüchteten sich ihren Wohnort nicht selbst aussuchen.

„Die Wohnsitzauflage gilt nach wie vor“, sagte Polat. Das Aufnahmegesetz regele bereits, dass die Flüchtlinge nach der Einwohnerzahl gerecht auf die Städte verteilt würden – dafür brauche es keine Residenzpflicht. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass es wirtschaftliche Strukturen auf dem Land gebe, um die Menschen zu integrieren. „Leerstand allein reicht nicht.“

Kai Weber, Geschäftsführer des niedersächsischen Flüchtlingsrates, bezeichnet den Vorstoß Weils als „haarsträubend“. Die Residenzpflicht sei eine Form der Kriminalisierung von Flüchtlingen.

Regierungssprecherin Pörksen beschwichtigt. Die Wiedereinführung der Regelung hieße „keinesfalls, dass Menschen vom Rest der Welt abgeschnitten wären“. Dass Flüchtlinge ihre Familien besuchen dürften, stehe außer Frage. rea

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