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versicherungUngewollte E-Mail-Werbung verboten

KARLSRUHE | Möchte ein Kunde von seiner Versicherung eine Auskunft, darf an der E-Mail-Antwort nicht ungefragt Werbung hängen. Der BGH gab einem Mann aus Göppingen recht. Der hatte in einer Mail an die Versicherung wissen wollen, ob seine Kündigung eingegangen war. Er bekam auf wiederholte Mail-Anfrage stets automatisiert den Maileingang bestätigt, daran hing Werbung für eine Handy-App. Der BGH drohte bei weiterer Werbebelästigung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. (dpa)

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