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Neuer Name, neue Rechte

Promotionsrecht Hessische Fachhochschulen dürfen Doktortitel verleihen

BERLIN taz| Wer bisher in Hessen promovieren wollte, konnte das bislang in sechs Unistädten: Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Marburg, Kassel und Wiesbaden. Nach dem neuen Hochschulgesetz, das der Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen Ende vergangener Woche beschloss, kommen nun Orte wie Rödermark, Geisenheim oder Idstein hinzu. 22 hessische Fachhochschulen dürfen nun – das ist bundesweit einzigartig – selbst Doktortitel verleihen, sofern sie „ausreichende Forschungsstärke“ vorweisen. Sprich: Eine Mindestanzahl an Professuren, Forschungsveröffentlichungen und Drittmittel­einnahmen vorlegen können. „Hessen ist das erste Land, das diesen zeitgemäßen Weg geht“, lobte Wissenschaftsminister Boris Rhein (CDU) die Novelle. Die Aufwertung der Fachhochschulen schlägt sich auch im Namen nieder: Künftig heißen sie „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“.

Damit geht das hessische Kultusministerium weiter als Modelle anderer Länder, die den Hochschulen indirekt das Promotionsrecht zugebilligt hatten. Bei der Verbundpromotion in Bayern betreuen Professoren von FH und Uni gemeinsam einen FH-Absolventen. Ähnlich funktionieren „kooperative Kollegs“ in Baden-Württemberg. In beiden Fällen verleiht jedoch ausschließlich die Universität die Doktorwürde.

Ein Privileg, das die hessischen Universitäten gerne behalten hätten. Im Juni sprachen sie sich bei einer Anhörung im Landtag geschlossen gegen die Stärkung der Fachhochschulen aus: Die Differenzierung im Hochschulsystem werde so „völlig nivelliert“. Politische Rückendeckung kam vom Landtagsabgeordneten Gernot Grumbach (SPD). Er befürchtet, die Gesetzesänderung könne zu „verschiedenen Klassen“ von Promotionen führen.

Neben den Fachhochschulen stärkt das neue Hochschulgesetz Nachwuchswissenschaftler und die Hochschultransparenz: Statt zeitlich befristeter Juniorprofessuren sollen jungen WissenschaftlerInnen mehr Lebenszeitprofessuren in Aussicht gestellt werden. Hochschulrat und Senat können künftig den Budgetplan der Hochschule ablehnen. Und: Hochschulen müssen den Landtag über Forschungsvorhaben aus Drittmitteln unterrichten. Ralf Pauli

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