: BGH rollt Tötung an der A9 neu auf
Kriminalität Fünf Männer hatten Münchner Informatiker verschleppt und schwer misshandelt
Der BGH prüft, ob sich die Täter wegen Mordes verantworten müssen. Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte die Männer 2014 zwar zu hohen Haftstrafen verurteilt., eine Tötungsabsicht habe ihnen aber nicht nachgewiesen werden können. Gegen das Urteil hatte die Familie des Opfers Revision beantragt.
Der Informatiker war im Januar 2012 zu seinen Eltern nahe Hamburg unterwegs. Nach den Feststellungen des Landgerichts wurde er überfallen, als er auf einem Autobahnparkplatz der A9 von der Toilette kam. Die Täter hatten ihr Opfer willkürlich ausgesucht und von dem Mann die Geldkarten samt Geheimzahl erpresst.
Erst sechs Tage nach der Tat wurde die Leiche des Mannes, mit Klebeband gefesselt, in einem Transporter gefunden. Laut Obduktion war der Informatiker innerhalb von 24 Stunden nach der Tat an den Folgen massiver Schläge und Brüche gestorben. Für die erpressten 4.000 Euro tankten die Täter, kauften unter anderem Turnschuhe und 75 Pakete Kaffee.
Das Landgericht verurteilte den Haupttäter nach rund 70 Verhandlungstagen zu zwölf Jahren und zwei Monaten Gefängnis. Auch seine Mittäter bekamen hohe Haftstrafen. Das Urteil lautete auf erpresserischen Menschenraub und Raub mit Todesfolge sowie gewerbsmäßigen Computerbetrug.
Ursprünglich hatte die Zweite Strafkammer das Verfahren im Januar 2013 wegen Mordes aus Habgier eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei Männer lebenslange Haft und für drei lange Haftstrafen beantragt. Es sei nicht gelungen, bis ins letzte Detail ein Bild vom Tatablauf zu bekommen, hatte die Richterin das Urteil begründet. So wisse man nicht, welcher der Angeklagten das Opfer so schwer misshandelt habe.
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