: Bessere Qualität für Hospize und Krankenhäuser
Gesundheit Bundestag beschließt Klinikreform und Ausbau der Palliativmedizin
Geschehen soll dies vor allem durch Anreize: Für außerordentlich gute Leistungen soll es künftig Zuschläge geben, für schlechte Leistungen Abschläge. Notfalls würden auch einzelne Abteilungen oder das ganze Haus geschlossen werden, drohten Politiker der Großen Koalition an.
Qualitätsprüfungen sollen dazu führen, dass sich Kliniken spezialisieren. Auf diesem Weg soll die Patientensicherheit erhöht und die Zahl unnötiger Operationen verringert werden. Auch werden die Krankenhäuser verpflichtet, Mindestmengen für bestimmte Leistungen festzuschreiben, etwa für die Zahl von Hüftoperationen. Erbringt ein Haus dann eine Leistung, obwohl es die festgelegte Mindestmenge nicht erreicht, erhält es von der Krankenkasse keine Vergütung. Um die Umstrukturierungen zu finanzieren, wird ein Strukturfonds geschaffen, der von den Ländern und aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen finanziert wird. Bis 2020 soll die Reform rund 5 Milliarden Euro kosten.
Daneben beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalition und der Grünen das Hospiz- und Palliativgesetz. Es soll die Versorgung von Menschen am Lebensende verbessern. Die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angestoßene Reform sieht vor, dass die Krankenkassen von 2016 an jährlich ein Drittel mehr für die Hospizversorgung und Palliativmedizin aufwenden. Konkret sollen 200 Millionen Euro zusätzlich in die Finanzierung der über 200 Hospize, rund 1.500 ambulanten Hospizdienste und der Palliativstationen in Deutschland fließen. Auch die Versorgung auf dem Land soll besser werden.
In Deutschland sterben jedes Jahr zwischen 850.000 und 900.000 Menschen – jeder Zweite – in einem Krankenhaus, 40 Prozent in Pflegeheimen, obwohl drei Viertel gern zu Hause bleiben würden. Aktuellen Studien zufolge erhalten nur 30 Prozent der Sterbenden eine palliative Versorgung.
Die Hospiz- und Palliativversorgung konzentriert sich auf Menschen kurz vor ihrem Tod. Durch Pflege, Schmerztherapie und menschliche Begleitung sollen ihre Schmerzen und Ängste gelindert werden. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach erklärte, noch immer sterbe jeder Zweite „unter Einsatz der Gerätemedizin“ im Krankenhaus. Es handle sich um „ein sehr wichtiges Gesetz“. Heike Haarhoff
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