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Cannabiskonsum "grundsätzlich erlaubt"

Mexiko Der Oberste Gerichtshof hält ein totales Kiffverbot für übertrieben und verfassungswidrig

MEXIKO-STADT/MONTEVIDEO dpa | Im mexikanischen Drogenkrieg hat der Oberste Gerichtshof eine richtungsweisende Entscheidung gefällt. Der Konsum und Anbau von Marihuana für den Eigengebrauch ist grundsätzlich erlaubt, urteilten die Richter am Mittwoch. „Das totale Verbot ist übertrieben und schützt nicht das Recht auf Gesundheit“, sagte die Richterin Olga Sánchez Cordero. „Der Konsum sollte aus Respekt vor dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung erlaubt werden.“ Das Konsumverbot sei verfassungswidrig, urteilte die Kammer. Der Handel mit der Droge bleibt auch weiterhin untersagt.

Bislang war der Besitz geringer Mengen von Marihuana in Mexiko erlaubt, nicht aber der Konsum und Anbau. Zunächst gilt das Urteil aber nur für die vier Kläger.

Die Regierung respektiere die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, sagte der mexikanische Präsident Enrique Peña Nieto. Es handle sich nicht um eine Legalisierung von Marihuana. „Es kann jetzt nicht jeder Bürger Marihuana für seinen Bedarf anpflanzen“, sagte ein Regierungssprecher.

Der Chefjurist der Bundesregierung betonte, dass das Urteil zunächst nur Schutzwirkung für die vier Kläger habe und darüber hinaus nicht bindend sei. „Der Anbau von Marihuana, auch für den Eigengebrauch, ist weiterhin eine Straftat. Es handelt sich um einen Einzelfall“, sagte der Jurist.

Richter Arturo Zaldívar verteidigte die Entscheidung der Kammer. „Niemand hat gesagt, Marihuana sei harmlos. Es ist eine Droge und verursacht Schäden“, sagte er. „Wir haben nur festgehalten, dass das totale Verbot unverhältnismäßig ist angesichts der wissenschaftlich nachweisbaren Schäden.“ Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei ein absolutes Verbot nicht angemessen, sagte sein Kollege.

Auch wenn es keine allgemeinverbindliche Wirkung entfaltet, gilt das Urteil als Präzedenzfall – weitere Klagen werden folgen.

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