justizministerium: Gruppenklagen werden möglich
| Die Bundesregierung will neue Möglichkeiten schaffen, Schadenersatzansprüche vieler Geschädigter geltend zu machen. So könnten Verbraucherverbände das Recht bekommen, Musterfeststellungsklagen zu betreiben, hieß es. Bei Erfolg könnten Geschädigte individuelle Ansprüche geltend machen. Anfang 2016 werde ein Referentenentwurf vorgelegt, um die kollektive Rechtsdurchsetzung neu zu regeln. Die Verbraucherzentralen in Deutschland fordern schon länger die Einführung von Gruppenklagen. (dpa)
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