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Bloß kein neuer Gottschalk

NRW Rot-grünes Kabinett billigt neues WDR-Gesetz

Thomas Gottschalk hat dem WDR zuletzt viel Ärger eingebracht. 4,6 Millionen Euro hatte er für eine gefloppte Vorabendsendung erhalten. Der Rundfunkrat hatte darauf keinen Einfluss, weil der Vertrag von einer WDR-Tochtergesellschaft geschlossen wurde. Damit so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommt, hat die rot-grüne Landesregierung nun ein neues WDR-Gesetz entworfen, das gestern vom Kabinett gebilligt wurde.

Das Papier sieht vor, dass der Rundfunkrat künftig zustimmen muss, wenn Tochterfirmen Verpflichtungen übernehmen, die zwei Millionen Euro überschreiten. Bisher galt das nur für WDR-eigene Projekte.

Auch die Vergabe von Ämtern wird neu geregelt: Verbände und Organisationen sollen die Möglichkeit erhalten, sich um einen Posten im Rundfunkrat zu bewerben. Dieser soll künftig öffentlich tagen und Informationen über die Arbeit des WDR offen legen.

Das betrifft auch Kooperationen mit anderen Anstalten. Der WDR ist Teil des Rechercheverbundes mit NDR und Süddeutscher Zeitung. Dieser hat zwar seit seinem Bestehen einige Scoops veröffentlicht, steht aber wegen seiner intransparenten Strukturen und dem Verdacht auf Wettbewerbsverzerrung in der Kritik. Im Frühjahr hatte der Verband der privaten Rundfunksender Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei eingelegt. Der Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass bei auf „Dauer angelegten oder sonst erheblichen Kooperationen“ Richtlinien der Zusammenarbeit online zu veröffentlichen sind. Bei der Auswahl der Partner sei „diskriminierungsfrei“ vorzugehen.

Im nächsten Landtagsplenum soll der Gesetzesentwurf, für den BürgerInnen online Wünsche abgeben konnten, besprochen werden. Anne Fromm

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