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Bußgeld für Disko-Betreiber

GESETZ Diskriminierung an der Disko-Tür wollen Niedersachsen und Bremen künftig bestrafen

Dass Jugendlichen der Disko-Besuch wegen ihrer Hautfarbe oder Religion verwehrt werde, sei ein „entwürdigendes Inte­grationshemmnis“, sagt Bremens Grünen-Politikerin Sülmez Dogan. Darum will ihre Fraktion das Gaststättengesetz ändern. „Die SPD signalisiert Zustimmung, so dass der Dringlichkeitsantrag Mitte Oktober in der Bürgerschaft verhandelt und beschlossen wird.“

Künftig soll der Disko-Betreiber mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden, wenn „bei der Kontrolle des Einlasses in eine Diskothek oder beim Aufenthalt in einer Diskothek eine Person wegen der ethnischen Herkunft oder der Religion benachteiligt“ werde. Im Wiederholungsfalle kann die Gewerbeerlaubnis entzogen werden.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga und die CDU sind hingegen der Ansicht, dass die bisherige Gesetzeslage ausreiche, um juristisch gegen Rassismus an der Tür vorzugehen. Sie beziehen sich auf das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dogan entgegnet, Diskriminierungsopfer könnten bisher nur privatrechtlich auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Unterlassung klagen. „Ein mühsamer Weg. Deswegen muss der Staat mit einem politischen Signal aktiv werden“, sagt Dogan. „Mit der Gesetzesänderung wird die Ausgrenzung an der Disko-Tür als Ordnungswidrigkeit sanktioniert.“

In Niedersachsen kommt eine entsprechende Änderung des Gaststättengesetzes Ende September ins Kabinett – auf Initiative von Doris Schröder-Köpf (SPD), der Landesbeauftragten für Migration. Der Gesetzestext ist identisch mit dem in Bremen. Niedersachsen hält es auch für zulässig, dass die Kommunen nach Rassismus-Vorwürfen die Diskos testen – ähnlich wie bei Alkoholverkäufen an Minderjährige in Supermärkten. FIS

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