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Lufthansa-Pilotenmüssen fliegen

Streik Gericht ordnet an, dass Gewerkschaft Cockpit ihren Arbeitskampf unterbrechen muss

FRANKFURT/KÖLN dpa | Atempause für die Lufthansa und ihre streikgeplagten Passagiere: Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat ihre 13. Streikrunde abbrechen müssen, nachdem das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt den Ausstand am Mittwoch als rechtswidrig untersagt hatte. Die Gewerkschaft habe mit ihrem Streik auch Ziele verfolgt, die bei Verhandlungen über Tarifverträge gar nicht erreicht werden könnten, erläuterte der Vorsitzende Richter Michael Horcher seine überraschende einstweilige Verfügung.

Trotz der rechtskräftigen Entscheidung blieb es am Mittwoch dabei, dass rund 1.000 der 1.520 ursprünglich geplanten Lufthansa-Flüge ausfielen. Gut 140.000 Passagiere kamen deshalb gar nicht oder nur auf Umwegen an ihr Ziel. Die VC brach den Streik zwar sofort nach dem Urteil ab, die Lufthansa hielt aber aus organisatorischen Gründen an ihrem Sonderflugplan fest. Am Donnerstag werde dann wieder das normale Programm geflogen, kündigte ein Sprecher an.

Die Pilotengewerkschaft will ihr weiteres Vorgehen nun überprüfen. „Wir müssen zunächst die schriftlichen Urteilsgründe analysieren und schauen, was das für uns bedeutet“, sagte Sprecher Markus Wahl. Einen zeitlichen Rahmen nannte er nicht, so dass zunächst unklar blieb, ob und wann erneut zu einem Streik aufgerufen werden könnte.

Am Dienstag hatte die VC der Lufthansa mit wöchentlichen Streiks bis zum Jahresende gedroht. Den aktuellen Ausstand sagte sie umgehend ab. „Trotzdem muss Lufthansa einsehen, dass man auf diese Art nicht die Probleme mit dem Personal lösen kann“, kritisierte Wahl.

Die Airline begrüßte das Urteil, in dem die Streiks der VC als „evident rechtswidrig“ bezeichnet wurden. Knackpunkt für den Richter war vor allem die Forderung nach einem Stopp der Verlagerung von Arbeitsplätzen im Zuge des neuen Eurowings-Konzepts als Vorbedingung, um in die Gespräche zu den eigentlichen Tarifthemen einzusteigen.

Es sei in diesem Einzelfall davon auszugehen, dass über das formelle Ziel hinaus auch für Mitbestimmung beim „Wings“-Konzept gestreikt werde, erklärte das Landesarbeitsgericht. Dies sei aber kein tariflich regelbares Ziel.

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