: Urteil: Ost-Renten falsch berechnet
KASSEL dpa ■ 80.000 Rentner aus der ehemaligen DDR haben nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) Anspruch auf eine höhere Rente. Zu Unrecht seien Ostdeutsche bei der Anrechnung von Unfallrenten auf die Altersrente Westdeutschen gegenüber benachteiligt worden, entschied das Kasseler Gericht gestern. Der bei unfallverletzten Rentnern aus der DDR verwendete niedrigere Freibetrag sei nicht verfassungskonform, entschied das BSG. Die Ungleichbehandlung habe keine gesetzliche Grundlage. In den verhandelten Fällen ging es um monatliche Mehrbeträge von 20 bis 100 Euro (Az.: B 4 RA 13/05 R u. a.). Das BSG hatte die Schlechterstellung der Ost-Rentner bei der Anrechnung von Unfallrenten bereits 2003 gekippt. Die Bundesregierung hielt aber an ihrer Praxis fest und besserte die entsprechende Regelung 2004 zu ihren Gunsten rückwirkend nach.