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„Ein Einsatz wie im Krieg“

Loveparade Ein Feuerwehrmann will Schmerzensgeld, das Landgericht macht ihm keine Hoffnung

DUISBURG dpa | Feuerwehrmann Ralf S. gibt sich kämpferisch. „Wenn wir das finanziell in irgendeiner Form stemmen können, werden wir bis zum Europäischen Gerichtshof gehen“, sagt der 53-Jährige kurz nach der Zivilverhandlung im Duisburger Landgericht am Dienstag.

Der Helfer erlebte die Loveparade-Katastrophe vor fünf Jahren vor Ort mit. Nach seinen Worten hatte der Einsatz dramatische Folgen: Wegen der Traumatisierung könne er nicht mehr arbeiten, bis heute kämpfe er mit psychischen Problemen, sagt er.

Darum fordert Ralf S. vom Land und vom Veranstalter 90.000 Euro Entschädigung. Er sieht sie in der Verantwortung für die Katastrophe, bei der 21 Menschen starben und Hunderte verletzt wurden. „Alle sagen, ich war es nicht, aber alle wollten die Loveparade“, sagt der kräftige Mann, dem die Aufregung deutlich anzumerken ist.

„Jetzt ist die Geschichte in die Buxen gegangen, alle gucken weg und lassen mich auf meinem Schaden sitzen.“ Dabei sei der Einsatz in Duisburg „wie im Krieg“ gewesen. Es sei kein Berufsrisiko, sondern ein Grauen, das er auf der Technoveranstaltung erleben musste.

Richter Stefan Ulrich ist da anderer Meinung. Ralf S. sei „Kraft seines Amtes zu Hilfe geeilt“. Außerdem sei er nicht unmittelbar von dem Unglück betroffen gewesen. Ruhig und besonnen erklärt der Jurist das etwas sperrige Zivilrecht. „Wir können uns als Kammer in keinen reinversetzen, der mittelbar oder unmittelbar betroffen war“, bekennt Ulrich. Seine Aufgabe sei es, das Haftungsrecht „drüberzulegen“. Am 5. Oktober will seine Kammer ihre Entscheidung verkünden.

Die Loveparade beschäftigt das Landgericht in Duisburg seit Jahren – und wird es auch noch lange tun: Denn der Fall von Ralf S. ist nur der erste von neun anhängigen Zivilverfahren, die verhandelt werden. Von den insgesamt zehn Anträgen auf Prozesskostenhilfe wurden am Dienstag laut Gerichtssprecher zwei weitere abgelehnt. Nun stehe noch in sechs Fällen eine Entscheidung aus.

Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe ist es nach wie vor nicht klar, ob es eine Hauptverhandlung geben wird.

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